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Brandschutz

Baulicher Brandschutz

Je nach Art, Nutzung und Verwendungszweck von Räumen sind in diesen immer brennbare Stoffe vorhanden. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, durch entsprechende Ausbildung der den Raum umgebenden Bauteile, die Ausbreitung des Feuers zu behindern. Begrenzt man den Begriff Brandschutz auf den vorbeugenden baulichen Brandschutz, so ergeben sich für die Planung und Konstruktion von Bauwerken folgende Grundregeln:

  • Ein geringes Brandrisiko ist dann gegeben, wenn möglichst viele nichtbrennbare Baumaterialien eingesetzt werden.
  • Bei Brandausbruch müssen die im Gebäude befindlichen Personen die Gebäude sicher verlassen können (z.B. durch gesondert abgesicherte Rettungswege usw.).

Die Ausbreitung und Auswirkung des Feuers und somit die Höhe des Schadens soll gering bleiben, z.B. durch die Auswahl geeigneter Konstruktionen mit möglichst langer Feuerwiderstandsdauer. Aus diesen Anforderungen ergibt sich die Pflicht, Baustoffe und Bauteile prüftechnisch zu untersuchen. Man versucht, in den genormten Prüfverfahren die Verhältnisse und Anforderungen der Praxis nachzuvollziehen. Ein umfassendes Nachschlagewerk sowie ein wertvoller Ratgeber für Fachplaner, Architekten und ausführende Fachunternehmen ist der Knauf Brandschutzordner. Mehr dazu unter www.knauf.de/brandschutz .

Ingenieurmäßiger Brandschutz

Die Spezialgipsplatte Knauf Fireboard bietet eine optimale Grundlage für Lösungen im baulichen Brandschutz. Die baulichen Brandschutzsysteme werden nach dem Temperaturkriterium, dem Raumabschluss und der Tragfähigkeit beurteilt. Hierbei besagt das Temperaturkriterium, dass auf der dem Brand abgewandten Seite keine Temperaturerhöhung von durchschnittlich mehr als 140 K und an keiner Einzelstelle eine Erhöhung von mehr als 180 K entstehen darf. Raumabschluss bedeutet, dass die Konstruktion eines Raums, in dem ein Brand ausbricht, so abgeschlossen sein muss, dass in den Wänden keine Risse oder Fugen entstehen, die Brandüberschlag und Rauchausbreitung begünstigen würden. Die Tragfähigkeit besagt, dass die Konstruktion auch bei einem Brand unter Eigenlast ihre Stabilität nicht verlieren darf.

Quelle: Knauf Gips KG, Iphofen

Trockenbau Brandschutz

Quelle: Knauf Gips KG, Iphofen

Brandschutz für Deckensysteme

Baustoffklassifizierung

DIN EN 13501-1 beurteilt und klassifiziert Baustoffe nach ihrem Brandverhalten. Sie beschreibt, wie sich beispielsweise eine Deckenverkleidung bei Brandeinwirkung verhält. Das Brandverhalten ist dabei unter anderem abhängig von Oberfläche, Produktaufbau und verwendeten Rohstoffen.

AMF-THERMATEX Platten sind als „nichtbrennbar“ nach DIN EN 13501-1 in die Baustoffklasse A2-s1,d0 eingestuft – entsprechend der deutschen bauaufsichtlichen Benennung. Die Baustoffklasse ist zumeist auf die Plattenrückseite und die Etiketten der Verpackung aufgedruckt.

Baulicher Brandschutz

DIN EN 13501-2 hingegen klassifiziert Bauteile nach ihrem Feuerwiderstand. Die sogenannte Feuerwiderstandsdauer ist der Zeitraum, in dem der Baustoff den Durchgang von Feuer und Temperatur verhindern kann. Folgende Feuerwiderstandsklassen sind unter Berücksichtigung der Prüfkriterien für Decken und Dächer definiert:

Feuer­wider­stands­klasseFeuer­wider­stands­dauer
REI 30>30 min
REI 60>60 min
REI 90>90 min
REI 120>120 min

DIN EN 1365-2 / DIN EN 1363-1 prüfen beispielsweise tragende Decken in Verbindung mit daran abgehängten Unterdeckensystemen – einschließlich Einbauten wie Leuchten, Lautsprechern und Anemostaten, die gesondert an der Rohdecke abgehängt sind. DIN EN 1364-2 / DIN EN 1363-1 hingegen prüfen Unterdecken (einschließlich Einbauten wie Leuchten, Lautsprecher, Anemostaten) alleine, mit Brandbelastungen von „unten“ und „oben“.

Folgende Feuerwiderstandsklassen definieren die Feuerwiderstandsdauer gemäß DIN EN 13501-2 unter Berücksichtigung der Prüfkriterien für nicht tragende Unterdecken mit eigenständiger Feuerwiderstandsfähigkeit:

Feuer­wider­stands­klasseFeuer­wider­stands­dauer
REI 30>30 min
REI 60>60 min
REI 90>90 min

Deckensysteme aus THERMATEX® Mineralplatten von Knauf AMF erreichen bei Verwendung unter Nagelplattenbindern die Feuerwiderstandsklasse REI 30, bei Verwendung unter Stahlbeton sogar REI 120 (bei Einbau gemäß Prüfzeugnis).